Der Holocaust, Auschwitz und seine Geschäftemacher
2005
münchnernotizen – Magazin für Deutschland, Österreich
und Schweiz seit 2000
Die Geschichte zeigte, dass das nationalsozialistische Regime unter anderem
durch Propaganda und Manipulation groß geworden ist. Ebenso besteht
die Tatsache, dass selbst noch aus den Toten der Konzentrationslager Kapital
geschlagen wurde und der Umstand, dass es noch Jahrzehnte nach den Greueltaten
Subjekte gibt, die den Holocaust in Abrede stellen und von der „Auschwitz-Lüge“
sprechen.
Wir zeigen einen schier unfassbaren Umgang mit der Thematik des Holocaust
ausgerechnet in dem Jahr auf, in dem die Menschen dem 60. Jahrestag der
Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz gedenken. Wir stellen unter
Beweis, dass Millionen Menschen durch die Darstellung falscher Tatsachen
unrichtig informiert wurden, Geschäftemacher mit Bildern des Holocaust
viel Geld verdienen und denjenigen damit Nahrung verschafft wird, die
der Klientel der „Reformhistoriker“ zuzuordnen sind und von
der „Auschwitz-Lüge“ sprechen.
In den letzten Jahren wird zunehmend mehr Qualität im Journalismus
gefordert, doch tatsächlich geht es den überwiegenden Anteil
der Medien nur um Auflagen und Einschaltquoten – doch die im Folgenden
geschilderten Sachverhalte sehen wir sowohl wegen ihrer Inhalte als auch
in ihrer unabschätzbaren Tragweite als bedenklichen Höhepunkt.

Die Fakten: Am 27. Januar 1945 erfolgte die Befreiung des Konzentrationslagers
Auschwitz (Polen) durch die russischen Alliierten. Rund um den 60. Jahrestag
der Befreiung des KZ veröffentlichen über einen Zeitraum von
etwa 14 Tagen zahlreiche Medien im Print-, online- und TV-Bereich darüber
Artikel und Reportagen. Nachdem „Original“- Fotos nur spärlich
zur Verfügung stehen, bedient man sich der unterschiedlichen Bildagenturen,
die Bilder vom Konzentrationslager Auschwitz gegen Entgelt zur Verfügung
stellen. Zur Veröffentlichung, wie könnte es wohl anders sein,
gelangen Bilder mit Darstellungen, die schlichtweg schrecklich sind und
für sich alleine schon die Frage aufwerfen, ob es denn überhaupt
darum geht, sachliche Information zu liefern oder ob durch die Aufbereitung
und Verarbeitung der Photos in Verbindung mit Textbeiträgen schlicht
nur der Hunger auf Sensationsgeilheit der Konsumenten gestillt wird? Es
gab Fälle, in denen das gleiche Bild in unterschiedlichen Medien
zeitgleich veröffentlicht wurde. So bringt der STERN in seiner Printausgabe
5/2005 eine mehrseitige Reportage zu dem Konzentrationslager Auschwitz
(...).
Der Bildtext (...) spricht vom Krematorium des Stammlagers und weist die
Datierung 1941 aus. Auf der nächsten Seite befindet sich ein weiteres,
ebenso oftmals gezeigtes Bild, auf dem zwei Häftlinge die Leiche
eines ermordeten Mithäftlings zu den Verbrennungsöfen ziehen.
Als Bildquelle wird der SV-Bilderdienst genannt. SV-Bilderdienst firmiert
als Süddeutscher Verlag Bilderdienst DIZ München GmbH –
eine Unternehmung der Mediengruppe Süddeutscher Verlag. Der Anbieter
listet unter dem Stichwort „Konzentrationslager“ 231 Photos
auf, die Herkunft der gegenständlichen Fotos wurde von Frau Buchholz
vom SV-Bilderdienst am 31. März mit „eigenen Beständen
der Verlagsgruppe aus der damaligen Zeit“ angegeben. Auf die Frage,
ob der Name des Fotographen, der die beiden Aufnahmen gemacht hat, evident
ist, erfolgte eine Verneinung mit der Begründung, dass angesichts
der Darstellungen auf eine Namenskennzeichnung verzichtet wurde.
(...)
Die Photoserie, die aus mindestens 2 Bildern besteht, die Häftlinge
bei der Einbringung einer Leiche darstellen, wobei eines der Bilder auch
im STERN 5/2005 abgebildet war, weist folgenden Bildtext des SV-Bilderdienst
aus:
„KZ-Häftlinge in Auschwitz – Aufnahmedatum 01.01.1940
– 31.12.1940 Häftlinge des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau
mit der Leiche eines ermordeten Mithäftlings vor einem der Verbrennungsöfen.
Ort: Auschwitz – Land: Polen.“ Versehen ist das Bild mit den
Stichwörtern: Auschwitz-Birkenau Häftling Holocaust Judenvernichtung
Konzentrationslager KZ Lager Leiche Menschenrechte Ofen Politik Verbrennungsofen
Vernichtungslager.
 Ebenso zu dem mehrfach verkauften Bild „Häftlinge mit Zange“
ist folgende Bildbeschreibung vorzufinden: (...)
„KZ-Häftlinge in Auschwitz – Aufnahmedatum 01.01.1940
– 31.12.1940 Häftlinge des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau
mit der Leiche eines ermordeten Mithäftlings die sie mit einer eisernen
Zange zu einem der Verbrennungsöfen ziehen. Ort: Auschwitz –
Land: Polen. Keywords: Auschwitz-Birkenau Häftling Holocaust Judenvernichtung
Konzentrationslager KZ Lager Leiche Menschenrechte Ofen Politik Vernichtungslager.“
Laut Frau Buchholz kostet der Bezug der Fotos je nach Verwertung des
Beziehers zwischen 50.- und 100.000.- Euro pro Stück. Die muenchnernotizen
begannen die Recherchen zu den Bildern bereits Ende Jänner und wollten
vorab einfach einmal abklären, wieviel Profit denn mit dem Elend
von damals, heute, 60 Jahre später, zu machen sei und gaben bei einer
Anfrage an, ein Bild für eine Reportage im Online-Magazin veröffentlichen
zu wollen. Wir staunten nicht schlecht, als uns nach aufwendigen Schriftverkehr
die Mitteilung des SV-Bilderdienstes erreichte, dass Medien wie unseres,
deren Publizierungen, einmal veröffentlicht, immer für den Leser
zur Verfügung stünden, grundsätzlich keine Veröffentlichungsrechte
bekämen, weil die Berechnung der Gebühren scheinbar nicht in
das Kalkulationsprofil der Bildagentur passt.
Es war dem Umstand einer Veröffentlichung der BILD-Zeitung am 26.
Januar 2005 zu verdanken, dass wir uns der Thematik überhaupt annahmen.
Jetzt, nach 2 Monaten, wissen wir, dass diese Bilder nicht das sind, was
sie darzustellen scheinen. Denn sie stammen gar nicht aus dem Konzentrationslager
Auschwitz und schon gar nicht aus dem ausgewiesenen Jahr 1940 oder 1941.
Es sind allesamt gestellte Aufnahmen, mit denen sich jedoch unter falschen
Beschreibungen gutes Geld verdienen lässt. Ob der STERN, die BILD
oder zahlreiche andere Medien, alle drucken zum Vernichtungslager Auschwitz
Bilder ab, die gar nicht aus Auschwitz stammen. (...)
Die Bilder aus den Serien „Häftlinge vor dem Ofen“ und
„Häftling mit Zange“ stammen aus dem Konzentrationslager
Dachau.
 Dazu kommentiert der seit 13 Jahren mit einschlägiger Forschungstätigkeit
erfahrene Begründer von Sonderkommando-Studien und Mitautor des Buches
„Zeugen aus der Todeszone“ (Barbara Siebert & Eric Friedler),
Andreas Kilian, zu den Bildern im Einzelnen:
2 Vorlagen der Bilder „Häftlinge vor dem Ofen“:
„Die beiden Fotos stammen nachweislich aus dem neuen Krematorium
in Dachau, wurden kurz nach der Befreiung von Dachau 1945 von den Alliierten
aufgenommen und sind mir wohlbekannt. … Zum Zeitpunkt der Aufnahmen
waren die Öfen jedoch nicht in Betrieb.“
Zu den abgebildeten Personen befragt, gab Kilian übereinstimmend
mit unserer Einschätzung an, nämlich dass diese Personen sehr
wahrscheinlich zuvor in anderen Arbeitskommandos tätig waren und
begründet dies folgendermaßen:
„Da diese Zwangsarbeiter vor allem in den Krematorien und anderen
Einäscherungsanlagen der Vernichtungslager oftmals von Mitgefangenen
als Kollaborateure und Täter betrachtet wurden, wäre denkbar,
dass die Krematoriumsarbeiter nach Befreiung entweder unerkannt bleiben
wollten oder im Hinblick auf ihre schreckliche Zwangsarbeit nicht bereit
waren, die Tätigkeit nachzustellen.“
Als Nachweis sei hier ein Dokument der Gedenkstätte Yad Vashem abgebildet,
das durch einen Stempel den Herkunftsort Dachau nachweist: (...)
Vorlage des Bildes „Häftlinge mit Zange“ – Bild
3:
„Bild 3 stammt auch aus Dachau und wurde im Durchgang zur Leichenhalle
des Krematoriums aufgenommen.“
Dieser Sachverhalt wurde uns am 1.4.2005 ebenso durch eine leitende Mitarbeiterin
der Gedenkstätte Dachau, Frau Klara Gissing, wie folgt schriftlich
bestätigt:
„Wir können Ihnen mitteilen, dass die Fotos zu Demonstrationszwecken
bald nach Befreiung des Konzentrationslagers Dachau aufgenommen wurden.“
Das KZ Dachau wurde am 29. April 1945 durch US-Truppen befreit und somit
stammen die Aufnahmen frühestens vom Mai 1945.
Somit ist der Nachweis erbracht, dass der zu der Süddeutschen Verlagsgruppe
gehörende SV-Bilderdienst falsch deklarierte Photos gegen Entgelt
anbietet. Im Gegensatz zum nächsten Fall wiegt hier jedoch der Umstand
schwerwiegend, dass die Bilder aus unternehmenseigenem Besitz herrühren.
Bei dem Fallbeispiel aus der BILD-Zeitung, in der Veröffentlichung
vom 26. Januar 2005, Nr. 21/4, liegt der Sachverhalt etwas anders (...).
Unter der Überschrift „Der Kommandant der Hölle“
veröffentlicht das Blatt ebenfalls einen Artikel zu Auschwitz, bei
dem verschiedene Bilder gezeigt werden. Wieder ist hier der SV-Bilderdienst
genannt, aber das der Recherche zugrunde liegende Bild „Hand aus
Ofen“ ist mit der Quelle von AKG (AKG-Images) versehen.
Der Aufmachung der BILD entsprechend, dennoch stimmte unserer Ansicht
etwas nicht. Auszug aus dem Begleittext, der in der linken Türe des
Verbrennungsofens geschrieben steht: „Verbrennungsöfen in einem
Auschwitz-Krematorium. … Aufnahme nach der Befreiung des KZ Januar
1945“
Wir haben daraufhin am 9.2.2005 bei „AKG-Images, Archiv für
Kunst und Geschichte“ in Berlin telephonisch nachgefragt und Bedenken
hinsichtlich der Darstellung angemeldet und ersuchten um Zurverfügungstellung
aller vorhanden Daten zu diesem Bild. Von der Mitarbeiterin, Frau Müller,
erfuhren wir, dass dieses Bild zu einem Konvolut gehört, das 1994
durch die Firma erworben wurde. Der Bildbegleittext weist die Datierung
„1945 – Auschwitz“ aus. Der Archivar, Herr Raible, könne
uns weiterführende Informationen liefern. Also sendeten wir eine
schriftliche Anfrage hinsichtlich des Sachverhaltes und der Auskunft seiner
Mitarbeiterin und erbaten von ihm weiterführende Informationen. Noch
am gleichen Tage traf folgende Antwort ein:
“Leider war es mir nicht möglich, irgendwelche zusätzlichen
Informationen zu diesem Foto zu recherchieren. Einen Scan habe ich dieser
Mail beigefügt. Die Aufnahme ist natürlich sehr „plakativ“,
so dass sich der Verdacht, sie könnte „gestellt“ oder
manipuliert sein, geradezu aufdrängt.“
Das war sehr dürftig und angesichts der Sorgfaltspflicht, die auch
diese Firma gerade bei so einem solchen Thema, noch dazu als „Zulieferer“
für Medien, nachzukommen hätte, gar nicht denkbar. Deshalb setzten
wir ein weiteres Schreiben an den Archivleiter der AKG ab. Wir unterstrichen
die Notwendigkeit der Sachverhaltsklärung, woraufhin folgende Antwort
eintraf:
“Ich habe mich jetzt noch einmal intensiver mit dieser Aufnahme
beschäftigt. Es handelt sich mit großer Sicherheit um ein inszeniertes
Foto. Jedoch nicht, um einen Tatbestand vorzutäuschen, sondern um
die schrecklichen, tatsächlich stattgefundenen Ereignisse zu verdeutlichen.
Ganz offensichtlich wurde die Hand eines Toten so in einen Verbrennungsofen
gelegt, damit man eine Aufnahme machen konnte, die das bis dahin Unvorstellbare
auf einem Foto festhält: In diesem Ofen wurden Menschen verbrannt.
Die Aufnahme selbst ist die Reproduktion eines alten Pressefotos, die
vor 1994 in unseren Bestand gekommen ist. Alle Aufnahmen, die vor 1994
archiviert worden sind, tragen das Archivierungsdatum 01.01.1994 –
daher auch die ungenaue Auskunft meiner Kollegin. Es gibt daher auch keine
weiteren Informationen, aus welchem bestand oder mit welchen anderen Aufnahmen
dieses Foto in unser Archiv gelangt ist. Es gibt auch keine Aufzeichnungen
welche Informationen auf der Originalfotografie waren.
Das ist leider nicht viel. Ich hoffe dennoch, dass ich Ihnen ein wenig
helfen konnte.“
Wie auch im Februar, als wir Bendenken anmeldeten, steht dieses Bild
im Portal des Anbieters unter der Bezeichnung: 2-P75-K1-1945-93 für
den Erwerb zur Verfügung.
(...) Es trägt folgende Bildbeschreibung:
„Nationalsozialismus: Konzentrationslager – Konzentrationslager
Auschwitz (nahe Oswiecim/Polen) nach der Befreiung durch die Sowietischen
Truppen am 26.1.1945; Die Hand eines Leichnam ragt aus dem Verbrennungsofen
des Krematoriums – Foto, rund um Januar/Februar 1945“ (Übersetzung
aus der englischen Bildbeschreibung)
Ja, man kann auch dutzende Fotos bei AKG-Images erwerben, wie beispielsweise
die von ermordeten Kindern oder von einer ermordeten Frau mit entblößtem
Unterkörper. Das Geschäft boomt im Gedenkjahr. (...)
Wieder war es Andreas Kilian, der uns mit seinem Fachwissen zu diesem
Bild folgende Informationen lieferte, die im Hinblick auf die Vorgänge
der damaligen Zeit in den Konzentrationslagern auch einmal das Grauen
vor Augen führen und uns eintauchen lassen in die Abgründe des
menschlichen Geistes:
„Das beigefügte Foto ist offensichtlich einige Zeit nach Kriegsende
aufgenommen worden. Der Ofen war ein Kori-Modell. … Wahrscheinlich
ist das Muffelrost bereits durchgebrochen, was die Armhaltung des im Ofeninneren
befindlichen Körpers erklären würde. Es ist zudem sehr
wahrscheinlich, dass ein Lebender diese dramatische Pose für das
Foto-Motiv eingenommen hat, da eine "frische" Leiche in einem
funktionslosen Ofen wohl kaum erklärbar ist. Ich schließe mich
folglich Ihrer Annahme, dass das betreffende Foto gestellt ist, an. Als
Zeitdokument und zur Verbreitung – geschweige denn zur Vermarktung
– eignet sich das Bild meines Erachtens keineswegs.
Das Bild wurde keinesfalls in Auschwitz aufgenommen, da der abgebildete
Ofentyp nicht im KL Auschwitz gebräuchlich war. Die Datierung Januar
1945 halte ich ebenfalls für unwahrscheinlich und im Zusammenhang
mit der Lokalisierung für reine Spekulation. Ich vermute, dass die
Aufnahme frühestens Ende der 40er aber wahrscheinlicher in der ersten
Hälfte oder Mitte der 50er Jahre erstellt wurde. Der Stil der Fotografie
entspricht der Dramaturgie und dem Pathos dieser Zeit und erinnert mich
zudem ein wenig an Resnais Dokumentarfilm Nacht und Nebel, der in Frankreich
1955/56 produziert wurde.
Bei der Einäscherung in den Krematorien der nationalsozialistischen
Konzentrationslager sollten Sie nicht von den Bedienungsvorschriften der
Anlagen ausgehen. Die Praxis sah in der Regel ganz anders aus. Tatsächlich
wurden die Leichen nicht immer mit dem Kopf voran in die Ofenmuffel eingebracht,
da bei der Erstbeschickung durchschnittlich drei Körper von Erwachsenen
eingeschoben wurden (exklusive Kleinkinder und Säuglinge). Diese
lagen Kopf zu Fuß. Einzel-Nachbeschickungen wurden zum Teil mit
dem Kopf voran durchgeführt, da man die Körper zwischen den
Beinen besser mit Schiebern in das Ofeninnere befördern konnte. Das
war aber keineswegs die Regel. Oftmals wurden die Leichen auch an den
Schultern eingeschoben.“
Millionen Menschen kamen beim Holocaust ums Leben, der Genozid wurde
von einem menschenverachtenden System angestrebt, das sogar noch nach
dem Tod seiner bedauernswerten Opfer Profit aus ihren Überresten
schlug. Heute, 2005, machen verantwortungslose Geschäftemacher ebenso
Profit mit echten wie falschen Photos. Kein Einwand, keine Sorgfaltspflicht
hinsichtlich der angebotenen Inhalte, keine moralischen Bedenken können
gegen die Profitsucht ankommen. Medien haben sich scheinbar blind verlassen
– aber wo fängt die journalistische Sorgfaltspflicht an und
wo endet sie? Die Geilheit der Medien auf Bilder, das Stillen von perversen
Gelüsten in einer manipulierenden Medienlandschaft tut im Namen der
Berichterstattung nichts anderes als diesen Gelüsten nachzukommen
und zu befriedigen und liefert auf diese Weise ein trauriges Spiegelbild
der Gesellschaft.
Journalisten tragen die Verantwortung, Sachverhalte überprüft
darzustellen, zu informieren, aufzuklären – es ist Pflicht
und Ehr zugleich. Die Tragödie des aufgezeigten Sachverhaltes besteht
darin: Dass Millionen Menschen Bilder und Texte zu dem Vernichtungslager
Auschwitz präsentiert bekamen, die nachweislich nicht von dort stammen
und letztendlich denjenigen Nahrung verschaffen, die auch heute noch den
Holocaust verleugnen und von der „Auschwitz-Lüge“ sprechen.
Wenn selbst 2005 noch derart oberflächliche und falsche Informationen
über die Grauen des Vernichtungslagers Auschwitz derart schlampig
aufbereitet werden, dann tritt man das Gedenken an die Opfer mit Füßen
und wirft die Frage auf, was wohl in 20 Jahren übrig bleiben wird.
Die Morde an den Opfern brachte für die Nachwelt die Verpflichtung
mit sich, jeden einzelnen Punkt der Ereignisse, exakt so darzustellen,
wie er war. Die Menschheit läuft sonst Gefahr, dass Fehlinformation
sich wie ein Nebel ausbreitet und sich Wahrheiten irgendwann aufzulösen
beginnen.
(...)
© münchnernotizen 2005
Der ungekürzte Beitrag ist mit reichhaltigem Bildmaterial versehen
im Online-Magazin münchnernotizen unter folgendem Link zu lesen:
http://www.muenchnernotizen.info/Medien/Holocaust/0304_xx_05.html
(04.04.2005)
Wir danken dem Autoren und der Chefredaktion der münchnernotizen
für deren Zustimmung zur Veröffentlichung des Artikels auf www.sonderkommando-studien.de
Anmerkungen von SoKoS:
In den Archiven des Staatlichen Museums Auschwitz (PMO) stehen den Medien
eine umfangreiche Fotodokumentation über die intakten und zerstörten
Vernichtungsanlagen von Auschwitz-Birkenau zur Verfügung (siehe auch
unter: http://www.auschwitz.org.pl/html/de/muzeum/struktura_muzeum.html#1).
Bei offizieller Anfrage von seriösen Medien werden gegen ein geringes
Entgelt Bilddokumente zur Veröffentlichung freigegeben. Falsche Quellenangaben
und Interpretationen können auf diese Weise in der Regel ausgeschlossen
werden.
Bei den erwähnten Bilddokumenten ist fraglich, wer über die
entsprechenden Bildrechte verfügt. Sowohl die Archive der Gedenkstätten
Dachau und Yad Vashem (Israel), das Bundesarchiv Berlin, die National
Archives at College Park als auch die erwähnten Bildagenturen vergeben
Dritten die Rechte zur Veröffentlichung, mal kostenfrei oder gebührenpflichtig,
aber auch zu horrenden Preisen. Fragwürdig ist, dass historische
Aufnahmen, die für Aufklärungszwecke dienen, teuer verkauft
werden. Zum einen sollten die Urheberrechte geklärt werden –
was im Fall der Dachauer Aufnahmen nicht schwierig sein dürfte, da
die Namen der Fotografen unter den Dachauer Befreiern ermittelbar sein
müssten – zum anderen sollte man eine zentrale Stelle festlegen,
die Bildnutzungsrechte nach einer angemessenen Gebührenordnung vergeben
darf.
In Bezug auf das jüdische Sonderkommando von Auschwitz-Birkenau
haben sich kurz nach der Befreiung von Auschwitz nur zwei Überlebende
den Fotografen der sowjetischen und polnischen Untersuchungskommissionen
zur Verfügung gestellt: Henryk Tauber (5 Fotos) und Shlomo Dragon
(1 Foto). Trotz ausführlicher Berichterstattung über die Funktion
und Technik der Vernichtungsanlagen haben diese wertvollen Zeugen verständlicherweise
nicht für nachgestellte Szenen posiert. Dagegen liegen dem PMO Aufnahmen
vor, die einen Häftling eines anderen Arbeitskommandos in Leichenpose
zeigen, der auf einem Einschiebewagen aus dem alten Krematorium im Stammlager
Auschwitz liegt.
Vermutlich sind authentische Aufnahmen an Originalschauplätzen vielen
Medien oftmals nicht plakativ genug, was nachvollziehbar ist. Problematisch
wird es erst dann, wenn Falschinformationen kolportiert werden und damit
Geschichtsfälschung betrieben wird. Der dadurch entstehende Schaden
ist zu groß, als dass er bagatellisiert werden könnte. In Zukunft
werden sich jedenfalls weder die verantwortlichen Redaktionen noch die
Bildagenturen auf Unkenntnis berufen können. Es bleibt zu hoffen,
dass in Zukunft entsprechende Bildbestände kritisch überprüft
werden und Sachverständige sowie zuständige Archive zu Rate
gezogen werden, damit wenigstens die letzten Überlebenden von Auschwitz-Birkenau
und besonders die letzten ehemaligen Arbeitssklaven aus den Krematorien
von Auschwitz-Birkenau noch einen verantwortungsbewussten Umgang mit ihrer
Leidensgeschichte erfahren können.
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