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In Auschwitz-Birkenau löste die Bezeichnung "Sonderkommando"
bei erfahrenen Häftlingen seit Mai 1942 Angst und Schrecken
aus, da bekannt war, dass dieses Kommando bei "Sonderbehandlungen"
(S.B.), der Tarnbezeichnung für den Massenmord und die restlose
Beseitigung der Opfer, eingesetzt wurde.
Der Begriff "Sonderkommando" hatte bereits vor Auschwitz
Tradition und war nicht etwa eine Wortschöpfung der Auschwitzer
"Endlöser".
Die Entwicklung der nationalsozialistischen Vernichtungsmethoden
ist sogar exemplarisch an dem Bedeutungswandel des Begriffs "Sonderkommando"
nachzuvollziehen, der in der modernen Todesfabrik Auschwitz seinen
tragischen Höhepunkt fand.
1939 noch als Umschreibung für die polizeilich angeordnete
Exekution "Reichsdeutscher" Häftlinge verwendet und
im September 1942 als "polizeiliche Sonderbehandlung"
auf die Bedeutung "Vernichtung durch Arbeit" für
"Asoziale Elemente aus dem Strafvollzug" ausgeweitet,
wurde sie bereits 1941 (unter dem Aktenzeichen 14 f 13) als Tarnbezeichnung
für die sogenannte Euthanasie in den Konzentrationslagern geführt
und 1942 als Pseudonym für formalitätslose und umfangreiche
Massentötungen durch Giftgas in Vernichtungslagern benutzt.
Die Durchführung der "Sonderbehandlung" wurde frühzeitig
den sogenannten Sonderkommandos anvertraut. Diese waren strengstens
an eine Schweigepflicht gebunden und wurden für ihre Tätigkeit
mit verschiedenen Privilegien vergütet. Die Durchführung
einer "Sonderbehandlung" wurde als "Sonderaktion"
bezeichnet, die verrichtete Arbeit nannte man "Sondereinsatz".
Seit Ende Juni 1941 waren die "Sonderkommandos" und "Einsatzkommandos"
der Einsatzgruppen des Sicherheitsdienstes (SD) und der Sicherheitspolizei
(SiPo) mit der Durchführung der systematischen Massenmorde
im Osten, seit November 1941 mit Unterstützung von modernen
"S-Wagen", den "Spezial- oder Sonder-Wagen"
genannten mobilen Gaskammern, betraut. Der Unterschied zwischen
"Einsatzkommandos" und "Sonderkommandos" bestand
darin, dass letztere ursprünglich für den Einsatz im Frontgebiet
vorgesehen waren. Die seit Dezember 1941 eingerichteten Vernichtungslager
wurden von "SS-Sonderkommandos" geführt: Chelmno
vom "Sonderkommando Lange", das waren Angehörige
der SiPo und Schutzpolizei (SchuPo), in der Zeit von Dezember 1941
bis März 1942 und von März 1942 bis April 1943 unter gleichem
Namen aber unter Führung von Hans Bothmann, vom "Sonderkommando
Bothmann" in der Zeit von April 1944 bis August 1944 und von
September 1944 bis Januar 1945. Das "Sonderkommando Lange"
war schon als Untereinheit einer Einsatzgruppe im Mai und Juni 1940
an Euthanasie-Morden in Polen beteiligt.
Die Vernichtungslager der "Aktion Reinhardt", Belzec
von März 1942 bis Juni 1943, Sobibor von Mai 1942 bis Oktober
1943 und Treblinka von Juli 1942 bis November 1943, wurden als "Sonderlager"
bezeichnet. Die zugeführten Transporte wurden im internen Sprachgebrauch
deutscher Behörden "Umsiedlersonderzüge" genannt.
Deutsches Lagerpersonal wurde "SS-Sonderkommando" genannt,
zum Beispiel "SS-Sonderkommando Treblinka, Distrikt Warschau",
oder "SS-Sonderkommando Belzec, Distrikt Lublin".
"Sonderdienstkommando" wurde der Begleitschutz der RSHA-Transporte
genannt (RSHA: Reichssicherheitshauptamt). In Chelmno, Belzec, Sobibor
und Treblinka wurden die jüdischen Häftlinge nicht als
Sonderkommando bezeichnet. Die in diesen reinen Vernichtungslagern
als "Arbeitsjuden" bezeichneten Häftlinge wurden
in den "Totenlager" genannten Vernichtungszonen nur abwertend
"Totenjuden" oder "Leichenjuden" gerufen.
Im Unterschied zum Auschwitzer Sonderkommando waren die in den Todeszonen
der Vernichtungslager der Aktion Reinhardt eingesetzten Zwangsarbeiter
ausschließlich mit der Leichenbeseitigung, nämlich mit
der Räumung der Gaskammern, dem Vergraben, Exhumieren und Verbrennen
der Toten, beschäftigt.
Mit Beginn der Massenvernichtung in Auschwitz- Birkenau im Mai
1942 wurde nur eine kleine Arbeitsgruppe der im Vernichtungsprozess
eingesetzten Häftlinge Sonderkommando gerufen. Es handelte
sich dabei um zwei bis zu 50 Mann starke Arbeitsgruppen, die direkt
an den beiden Birkenauer Vergasungsstätten arbeiten mussten.
Die beim Ausheben der Massengräber und beim Verscharren der
Leichen eingesetzten Häftlinge wurden anfänglich als Begrabungskommando
geführt und bereits im August 1942 inoffiziell "Offenes
Sonderkommando" genannt. Gemeinsam und einheitlich als "Sonderkommando"
bezeichnet wurden alle im Vernichtungsbereich eingesetzten Häftlinge
erst, als im September 1942 die Exhumierung der Leichen angeordnet
und mit der Massenverbrennung der Leichen in Birkenau begonnen wurde.
Das zu dieser Tätigkeit bestimmte Arbeitskommando wurde unter
dem Namen "Sonderkommando Hössler" geführt und
nach dem ersten Kommandoführer der im Vernichtungsbereich eingesetzten
Häftlingskommandos SS-Hauptsturmführer Franz Hössler
benannt.
Zweifellos können hierbei die Arbeitskommandos des Initiators
und Befehlshabers der "Enterdungsaktion" im Osten, die
Todeskommandos von SS-Standartenführer Paul Blobel, als Vorbild
betrachtet werden. Seine unter der Aktenziffer "1005"
geführten "Sonderkommandos 1005" wurden intern auch
"Sonderkommando Blobel" genannt.
Die Bezeichnung "Sonderkommando" bezog sich erstmals im
Fall der "Sonderkommandos 1005" auf deutsches und aus
Häftlingen zusammengesetztes Personal und wurde in diesem Zusammenhang
außerhalb der "Aktion 1005" nur noch in Auschwitz-Birkenau
verwendet, wobei die dem Auschwitzer Sonderkommando zugeteilten
SS-Wachen nicht als Sonderkommando-Angehörige bezeichnet wurden.
Sie waren Angehörige der sogenannten Politischen Abteilung
im KL Auschwitz. Belegt wird die offizielle Bezeichnung als "Sonderkommando"
nicht nur durch Aussagen ehemaliger Sonderkommando-Häftlinge,
sondern auch durch Einträge in Personalkarten der Arbeitseinsatzkartei
des Arbeitsdienstes im KL Auschwitz. In den Arbeitseinsatzlisten
wurde das Sonderkommando dagegen als Arbeitskommando "Heizer"
unter anderem Namen geführt. Seit der Inbetriebnahme der vier
neuen Krematorien in Birkenau wurde es u.a. als "Kommando 206-B,
Heizer Krematorium I und II" und "Kommando 207-B, Heizer
Krematorium III und IV" verzeichnet und seit Ende Juli 1944
von "Kommando 57-B, Heizer Krematorium I, Tagschicht"
bis "Kommando 60-B, Heizer Krematorium IV, Nachtschicht"
(je Ziffer mit dem Buchstaben "B" jeweils Tag- und Nachtschicht)
registriert.
Zudem gab es im Getto von Lodz ein jüdisches Sonderkommando,
das Teil des von den deutschen einberufenen jüdischen Ordnungsdienstes
war. Eine vergleichbare ordnende Tätigkeit hatten diejenigen
Sonderkommando-Häftlinge in Auschwitz-Birkenau, die in den
Auskleideräumen und –baracken bei den Krematorien und
provisorischen Vergasungsbunkern eingesetzt waren.
Die Sonderbehandlung wurde als "geheime Reichssache"
(geh.R.) durchgeführt, die darin Eingeweihten galten als "Geheimnisträger".
An "Sonderaktionen" Beteiligte erhielten "Sonderverpflegung",
sowohl die SS-Angehörigen wie auch die Häftlinge, wenn
auch in anderem Maße. Der Unterschied bestand vor allem darin,
dass sich SS-Angehörige wegen der abfallenden Sonderzuteilungen
um den Einsatz bei Sonderaktionen drängten, während die
Häftlinge zwangsweise in das Sonderkommando eingewiesen wurden.
SS-Angehörige erhielten für ihren Sonderdienst zusätzlich
"Sonderurlaub". Häftlinge, die von ihren Bewachern
ermordet wurden, verhöhnte die SS, indem sie die Tat als Verschickung
in den "Sonderurlaub" lächerlich machte.
In der Terminologie der nationalsozialistischen Sprachregelung
ist der Begriff "Sonderkommando" folglich wie auch andere
"Sonder"-Begriffe in ein Verzeichnis der Tarnbezeichnungen
aufzunehmen. Er steht nicht nur für Verharmlosung, sondern
auch für Verleugnung, Verdrängung und für radikalen
Euphemismus. Die Bezeichnung "Sonderkommando" stammt aus
einer Geheimsprache, die weltweit Tradition hat und steht für
Angehörige von Todeskommandos, die als Geheimnisträger
betrachtet wurden. Das "Besondere" liegt letztlich in
dem, was das Wort zu verschleiern versucht, nämlich in den
Extremsituationen, denen die betreffenden Kommandos ausgesetzt waren.
Und darin liegt auch die Infamie des Begriffs.
Eine erste Fassung dieses Beitrags wurde in folgendem Artikel veröffentlicht:
Kilian, Andreas: Stimmen aus dem "Herz der Finsternis",
in: Mitteilungsblatt der Lagergemeinschaft Auschwitz, Freundeskreis
der Auschwitzer, 19.Jg., H.1, (1999), S. 9-19.
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